
Frau- und Kind-Haus:
Hilfen zum gemeinsamen Leben für Kinder und ihre psychisch erkrankten Eltern
Das Frau- und Kind-Haus bietet psychisch erkrankten und behinderten Frauen mit ihren Kindern eine gemeinsame pädagogische und sozial-psychiatrische Begleitung an. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass alleinerziehende Männer oder Paare mit Kindern Aufnahme finden können.
Wir betreuen o.g. Personenkreis gemäß § 53 SGB XII. Die Aufnahme der Kinder im Frau- und Kind-Haus der Abteilung WohnForum erfolgt im Rahmen des § 34 SGB VIII.
In einer Haus- und einer Wohngruppe mit jeweils fünf Wohneinheiten können die betroffenen Familien leben. Darüber hinaus stehen Gemeinschaftsräume und ein Garten zur Verfügung.
Wir betreuen o.g. Personenkreis gemäß § 53 SGB XII. Die Aufnahme der Kinder im Frau- und Kind-Haus der Abteilung WohnForum erfolgt im Rahmen des § 34 SGB VIII.
In einer Haus- und einer Wohngruppe mit jeweils fünf Wohneinheiten können die betroffenen Familien leben. Darüber hinaus stehen Gemeinschaftsräume und ein Garten zur Verfügung.

